Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
2. Probekorrektorat
3. Vertragsabschluss
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
5. Leistungen
6. Preise
7. Lieferung
8. Rechnung / Zahlungsbedingungen
9. Vertraulichkeit / Verschwiegenheit
10. Haftung
11. Kündigung / Höhere Gewalt
12. Schadensersatz
13. Impressumvorgaben / Referenz
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
15. Schlussbestimmungen
16. Widerrufsbelehrung

1. Geltungsbereich

a) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Yvonne Riegel, der Inhaberin von KorRieg (im Folgenden als „KorRieg“ bezeichnet), und ihrem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung an. Abweichungen von den AGB bzw.  Nebenabreden und weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen werden.

b) Ergänzend zu diesen AGB gilt Dienstvertragsrecht gem. §§ 611 BGB, da der jeweilige Servicevertrag als Dienstleistung zum Vorteil des Kunden verstanden wird.

c) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger gelten alle Ausführungen für Angehörige aller Geschlechter.

2. Probekorrektorat

KorRieg bietet eine kostenlose Probekorrektur im Umfang von höchstens zwei Seiten à 1.500 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen) an. Dieses Angebot ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit. Die Korrektorin behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen Gründen (z. B. rechtswidrige oder fremdenfeindliche Texte) sowohl für die Probekorrektur als auch für die komplette Bearbeitung abzulehnen. Entscheidet sich der Kunde nach der Probekorrektur für eine Zusammenarbeit, werden die bereits überarbeiteten Seiten beim endgültigen Honorar mitberechnet.

3. Vertragsabschluss

a) KorRieg unterbreitet dem Kunden ein unverbindliches Angebot, das den genauen Umfang der Leistungen, den Preis, den Liefertermin und die Zahlungsvereinbarung enthält. Der Kunde entscheidet über die Erteilung eines Auftrages gemäß vorliegendem Angebot. Vom Angebot abweichende Aufträge können nicht angenommen werden.

b) Der Servicevertrag kommt zustande, wenn das angenommen Angebot des Kunden bei KorRieg vollständig eingegangen ist und eine Auftragsbestätigung beim Kunden eingegangen ist, dies kann auch per E-Mail mit digitaler Unterschrift sein.

c) Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Weitere Bedingungen bleiben vorbehalten und werden individualvertraglich geregelt.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

a) Der Kunde verpflichtet sich, KorRieg wahrheitsgemäß über den Verwendungszweck und den zu erwartenden Umfang zu informieren sowie die notwendigen Texte sowie Hardware oder Software sukzessive oder vollständig in verständlicher Form vorzulegen. Für benötigte Software muss der Kunde Zugriff oder Zugang gewähren.

b) Sollte der Kunde z. B. die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünschen, hat er dies schriftlich und bei Zusendung der Unterlagen bekannt zu geben. Ebenso den Wunsch nach besonderen Schreibweisen oder fachspezifischen Abkürzungen, wenn diese von der aktuellen Ausgabe des Dudens abweichen und nicht verwendet werden sollen.

c) Der Kunde teilt KorRieg alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der Postanschrift oder E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (z B. Änderung des Namens oder Liefertermin) auswirken, unverzüglich und schriftlich mit.

d) Sollte der Kunde diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann er nach Ausführung des Auftrages KorRieg gegenüber nicht mehr geltend machen, dass der Auftrag nicht seinen Wünschen gemäß ausgeführt wurde.

e) KorRieg hält vor allem bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.

5. Leistungen

a) Die Dienstleistungen von KorRieg werden immer auf der Website angeboten und genau beschrieben. Das Angebot kann auf Wunsch des Kunden davon abweichen und wird individuell vereinbart.

b) Die Bearbeitung erfolgt gemäß der im Auftrag getroffenen Absprachen oder dieser AGB. Die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie Soft- oder Hardware müssen KorRieg zum schriftlich festgelegten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.

c) KorRieg führt die Aufträge vorrangig im digitalen Format durch. Möglich ist die Übersendung elektronisch in den Formaten .doc, .docx, .odt, .rtf., .txt, pdf., .ods, .xls, .sxc, .csv, .jpg, .tif und .png. Für Korrekturarbeiten kann auch das Dokument per Post geschickt oder persönlich übergeben werden. Websiteinhalte werden direkt über die Software vorgenommen.

d) Grundlage für Korrekturen ist die aktuelle Ausgabe des Rechtschreib-Duden, wobei bei mehreren möglichen Schreibweisen die aktuell vom Duden empfohlene Schreibweise bevorzugt behandelt wird. KorRieg wird nur für den Auftrag benötigte Software kaufen, mieten oder leihen, wenn dies vom Kunden beauftragt wird. Die Kosten trägt dafür der Kunde und Bereitstellungszeiten müssen auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden. Overnight- oder kurzfristige Arbeiten sind dahingehend nicht möglich.

e) Das Ziel der Korrekturarbeit und Nachhilfe ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Kunden verursachte Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) oder ggf. Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Stillektorat). Geprüft wird grundsätzlich nur die Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Der Inhalt wird nicht auf Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit geprüft. Dem Kunden ist jedoch bekannt und er erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den Kunden bewirkter Zeitdruck beim Korrigieren seitens KorRieg genannte Ziel beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mit Hilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt und bei PDF-Dokumenten als markierter Kommentar. Sofern eine Papiervorlage zur Verfügung steht, wird die Korrektur entsprechend den Korrekturzeichen-Regelungen durchgeführt. Der Kunde prüft die Korrekturen des Korrektorats und entscheidet, welche übernommen werden. Die Korrekturvorschläge werden dann entsprechend vom Kunden angenommen oder gelöscht, bei der Papiervorlage entsprechend selbst im digitalen Dokument übernommen oder ignoriert.

f) Für den Fall, dass nach Umsetzung der Leistung vom Kunden eine erneute Prüfung (z. B. in Form einer Freigabe) gewünscht wird, wird dies als erneuter Auftrag behandelt, sofern nicht bereits bei Beauftragung im Angebot festgehalten. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge werden zu den aktuell auf der Website angegebenen Preisen in Rechnung gestellt.

g) Die Leistung gilt als erbracht, wenn der Text nach dem Korrektorat eine Fehlerquote von nicht mehr als zwei Fehlern auf vier Normseiten aufweist. Bei der Maßgeblich für die Berechnung ist immer die gesamte Menge. Eine Garantie auf völlige Fehlerfreiheit wird nicht übernommen.

6. Preise

a) Es gelten immer die auf der Website aufgeführten Preise und werden im Angebot festgehalten.
b) Die Preise für Korrekturen gelten – wenn nicht anders vereinbart – pro Normseite. Eine Normseite umfasst 1.800 Anschläge (Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Seitenzahl des überarbeiteten Werks (inkl. der Seiten der Probekorrektur), die für den Preis ausschlaggebend ist, errechnet sich wie folgt: Gesamtanzahl der Zeichen (inkl. Leerzeichen durch 1.800). Die auf der Website angegebenen Preise verstehen sich als Mindestpreise pro Seite.

c) Da KorRieg als Kleinunternehmen agiert, fällt im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer an.

d) Nach Abschluss der Dienstleistung wird der Gesamtpreis auf dem Postweg oder per E-Mail – soweit nicht anders vereinbart – in Rechnung gestellt.

e) Wenn ein Stundensatz vereinbart wurde, wird nach angefangener Viertelstunde abgerechnet. Die Höhe des Stundensatzes wird in diesem Falle individualvertraglich festgelegt.

f) Die Korrektorin erhebt bei kurzfristigen Aufträgen einen Kurzfristigkeitszuschlag, dessen Höhe auf der Website aufgeführt wird. Der Kunde wird hierüber informiert.

7. Lieferung

a) Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Leistung sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Angebotes und von KorRieg angenommenen Auftrages, so hat der Kunde dies bereits vor Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich bekannt zu geben.

b) Voraussetzung für die Einhaltung einer festgelegten Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Vertragsbestandteile im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen oder Aufnahmeträger) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
c) KorRieg bemüht sich um strikte Einhaltung des ggf. vereinbarten Liefertermins. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich KorRieg den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Kunde hat im Falle einer von KorRieg verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, sofern das Lieferdatum als wesentlicher Bestandteil des Auftrags festgesetzt wurde; Vergütungsansprüche seitens der Korrektorin erlöschen in diesem Fall.
d) Die Lieferung der Leistung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in der Versandart, in der der Auftrag KorRieg zugegangen ist. KorRieg übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten Unterlagen. Die Versandgefahr geht auf den Kunden über.

e) Die mit der Lieferung verbundenen Kosten und Gefahren trägt der Kunde. In Rechnung gestellt werden jedoch nur die Kosten, die für die jeweils vereinbarte Versandart angefallen sind (Porto, Frachtkosten Kurierdienst ect.). Bei Übersendung der Unterlagen per E-Mail oder einer anderen Art der Datenübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der Vollständigkeit verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenden Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

8. Rechnung / Zahlungsbedingungen

a) KorRieg stellt sein Honorar für die Dienstleistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Kunden auf dem Postweg oder per E-Mail zu.

b) Der Gesamtbetrag ist sofort oder innerhalb von zwei Wochen zahlbar (abzüglich evtl. bereits vorgenommener Anzahlungen oder Teilzahlungen).

c) Bei einem Auftragswert von über 150 € ist KorRieg berechtigt, einen Vorschuss von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu verlangen, der individuell ausgehandelt werden kann. Dieser ist vor Beginn der Bearbeitungen oder in Ausnahmefällen spätestens einen Tag vor der vereinbarten Lieferung fällig. Der Restbetrag wie in a) beschrieben. e) Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist KorRieg berechtigt die Arbeiten an den vorliegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Das gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Die Zusage der Lieferzeit wird explizit aufgehoben.

d) Bei Beauftragung von wiederkehrenden Aufträgen, z. B. monatlich, stellt KorRieg im gleichen Turnus eine Rechnung nach gelieferter Leistung.

9. Vertraulichkeit / Verschwiegenheit

a) Gemäß dem aktuell geltenden Datenschutzgesetz macht KorRieg darauf aufmerksam, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels EDV-Anlagen verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten sowie Geschäftsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. KorRieg verwendet sie nur zu Zwecken der vereinbarten Leistungen. Daten werden nur nach schriftlicher Genehmigung des Kunden an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch über den Auftragszeitraum hinaus auf unbestimmte Zeit.

b) Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Korrektorin und dem Kunden kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff haben. KorRieg übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.

c) Die Korrektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten Textes anzufertigen und diese aufzubewahren. Dateien werden aufgrund möglicher Rückfragen etc. in der Regel aufbewahrt und frühestens 12 Monate nach Auftragserteilung und spätestens zusammen mit den anderen für den Auftrag relevanten Daten vernichtet. Eine frühere Löschung ist nach Absprache ggf. möglich. Wenn kein Auftrag erteilt wird, wird die Probedatei sofort gelöscht.

d) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, sofern die in den betroffenen Dateien benannten Fakten allgemein bekannt sind oder KorRieg aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.

e) Für Unterlagen, bei denen der Verdacht auf Verletzung geltenden Rechts besteht, erlischt die Verschwiegenheitspflicht gegenüber den zuständigen Behörden. KorRieg behält sich in diesem Falle vor, Anzeige zu erstatten und die betreffenden Unterlagen entsprechend weiterzuleiten.

f) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden die zur Auftragserfüllung benötigten Daten nach Auftragsende gelöscht bzw. vernichtet.

10. Haftung

a) KorRieg haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens in der Höhe des vereinbarten Honorars, das der Kunde folglich zurückerstattet bekäme. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.

b) Die Bearbeitung wird mit größter Sorgfalt durchgeführt. KorRieg verpflichtet sich stets nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten und die Dienstleistungen so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine Fehler zu verzeichnen sind. Verbleiben nach Abschluss der Korrekturen dennoch Fehler und sind diese nicht unerheblich, so muss der Kunde die Fehler unter möglichst genauer Beschreibung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung des korrigierten Textes reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, so gilt die Korrektur als genehmigt. Der Kunde muss der Korrektorin eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde eine angemessene Minderung des Honorars geltend machen. Ein Mangel gilt gemäß 4g) als erheblich.

c) Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

d) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflichten (Ziff. 3) nicht nachkommt.

e) Für Arbeiten aufgrund schwer lesbarer, unleserlicher und unverständlicher Texte/Unterlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

f) Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die KorRieg nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
g) Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

h) Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten) haftet KorRieg auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit, aber nur soweit der Schaden unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände typischerweise vorhersehbar war.

i) Gegenüber Unternehmern haftet KorRieg auch bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von wesentlichen Vertragspflichten nur, soweit der Schaden unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände typischerweise vorhersehbar war. Für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.

11. Kündigung / Höhere Gewalt

a) Der Kunde kann den erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Überarbeitung kündigen. KorRieg ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

b) Bei einer mehrmonatlichen oder jährlichen unbefristeten Auftragsdauer bedarf es einer Kündigung durch den Kunden 1 Monat vor dem gewünschten Vertragsende.

c) Bei Eintritt höherer Gewalt informiert KorRieg den Kunden unverzüglich. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Korrektorin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Korrektorin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Korrektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. Das können z. B. Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Internetausfälle, Stromausfälle, Streiks von Dritten oder sonstige unverschuldete Betriebsstörungen wie Netzwerk- oder Serverfehler sowie Computerviren, die nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung mit handelsüblichen Programmen festgestellt werden können, sein. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen.

d) KorRieg behält sich insbesondere das Recht vor, einen Auftrag abzubrechen, wenn starke zwischenmenschliche Differenzen zwischen ihr und dem Kunden auftreten und diese Differenzen eine zufriedenstellende Auftragsbearbeitung unmöglich machen. In diesem Fall werden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung gestellt.

12. Schadensersatz

a) Alle Schadenersatzansprüche gegen KorRieg sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Netto-Rechnungsbetrages begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden o. ä. wird ausgeschlossen. KorRieg haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

b) Sofern KorRieg eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat, sind Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung in dem konkreten Fall zahlt.

c) KorRieg haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen und auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unkorrekte, falsche oder nicht vollständige Auftragserteilung entstehen.

d) Ebenso haftet KorRieg nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust (z. B. auf dem Postweg, durch elektronische Datenübertragung, Viren oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatiblität in Hardware oder Software).

e) KorRieg haftet nicht für rechtswidrige Inhalte von zu korrigierenden Texten. Sollten KorRieg Texte solchen Inhaltes bekannt werden, behält sich KorRieg das Recht vor, auch nach bereits erfolgtem Vertragsabschluss und mit sofortiger Wirkung, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen hat der Kunde in vollem Umfang zu zahlen.

f) Bei Bekanntwerden solcher Inhalte, auch nach bereits erfolgtem Vertragsabschluss, wie Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, verfassungs- oder frauenfeindliche Äußerungen und Aufruf zu Straftaten hat KorRieg das Recht mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und behält sich vor, Anzeige zu erstatten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen hat der Kunde in vollem Umfang zu zahlen.

g) Sollte die Korrektorin dennoch wegen Verletzung von Schutzrechten inAnspruch genommen werden, wird der Kunde die Korrektorin freistellen.

13. Impressumsvorgaben / Referenz

a) Der Kunde ist bei einem Korrektorat oder Stillektorat berechtigt, aber nicht verpflichtet, KorRieg im Impressum seines Werks zu erwähnen. In jedem Fall ist eine Rücksprache zu erfolgen.
b) KorRieg ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk oder Firmenlogo als Referenz auf ihrer Website zu nennen. Wenn nicht gewünscht, dann explizit mitzuteilen, wenn nicht schon im Auftrag angegeben.

14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

a) Auf diesem Vertrag und die sich daraus ergebenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

b) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wachtberg.

15. Schlussbestimmungen

a) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.

b) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

16. Widerrufsbelehrung

————————-Beginn der Widerrufsbelehrung

Das gesetzliche Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht besteht für Verbraucher (Konsumenten) bei entgeltlichen Vertragsabschlüssen mit einem Unternehmer nach Maßgabe der nachstehenden Widerrufsbelehrung.

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung meiner Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Beauftragung) beginnt die Frist zudem nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Bitte richten Sie Ihren Widerruf an:
KorRieg
Yvonne Riegel
Auf dem Berg 2
53343 Wachtberg

E-Mail: y.riegel@korrieg.org
Telefon: 0176 45253861

Der Auftragnehmer ist mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zu informieren. 

Zum Widerruf können Sie folgenden Mustertext nutzen:

 MUSTER:

Hiermit widerrufe/n ich/wir den Vertrag über folgende Dienstleistung: _____________________

Beauftragt am: ____________________

Name des Auftraggebers: ________________________________________________

Anschrift des Auftraggebers: __________________________________________________

Datum: ________________________________________

Unterschrift (nur bei Widerruf per Brief erforderlich): _________________________

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ausschluss des Rücktrittsrechts/Widerrufsrechts:

Der Verbraucher hat gemäß § 18 FAGG kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über

  • Waren oder Dienstleistungen (Korrektorat, Lektorat), die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Im Falle eines Widerrufs sind die bis dahin erbrachten (Teil-)Leistungen in voller Höhe zu bezahlen.
  • Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
  • die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 – noch vor Ablauf der Rücktritts-/Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat.

————————Ende der Widerrufsbelehrung

Stand: 01.05.2023

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